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Die E‑Rechnung kommt!
12.11.2024 | Allgemeines
Ab 01.01.2025 müssen im B2B Bereich alle Rechnungen als eRechnung verschickt werden. B2B bedeutet die Geschäftsbeziehung zwischen 2 oder mehreren Unternehmen (Business-to-Business). Dabei reicht es nicht, eine PDF-Rechnung zu erzeugen und per Mail zu senden, sondern eine Rechnung in einem bestimmten Format zu übertragen.
Folgende Standards gibt es:
- X‑Rechnungen werden im XML-Format ausgestellt und entsprechen der CEN-Norm EN 16931.
- ZUGFeRD ist ein hybrides Format, dass die visuelle Darstellung im PDF/A3-Standard mit einer XML-Datei kombiniert
Folgende Pflichten gelten:
- Empfang und Archivierung von elektronischen Rechnungen ab 01.01.2025
- Bei Zustimmung des Rechnungsempfängers können Rechnung bis 31.12.2026 noch als Papier oder PDF Rechnung zugstellt werden
- Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 € gilt diese Ausnahme noch bis 31.12.2027
- Unternehmen müssen ab 01.01.2028 Rechnungen ohne Ausnahme im ZUGFeRD-Format übermitteln oder als X‑Rechnung stellen
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