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Die E‑Rechnung kommt!

12.11.2024 | Allgemeines

Ab 01.01.2025 müs­sen im B2B Bereich alle Rech­nun­gen als eRe­ch­nung ver­schickt wer­den. B2B bedeu­tet die Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen 2 oder meh­re­ren Unter­neh­men (Busi­ness-to-Busi­ness). Dabei reicht es nicht, eine PDF-Rech­nung zu erzeu­gen und per Mail zu sen­den, son­dern eine Rech­nung in einem bestimm­ten For­mat zu übertragen.

Fol­gen­de Stan­dards gibt es:

  • X‑Rechnungen wer­den im XML-For­mat aus­ge­stellt und ent­spre­chen der CEN-Norm EN 16931.
  • ZUGFeRD ist ein hybri­des For­mat, dass die visu­el­le Dar­stel­lung im PDF/A3-Stan­dard mit einer XML-Datei kombiniert

Fol­gen­de Pflich­ten gelten:

  • Emp­fang und Archi­vie­rung von elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen ab 01.01.2025
  • Bei Zustim­mung des Rech­nungs­emp­fän­gers kön­nen Rech­nung bis 31.12.2026 noch als Papier oder PDF Rech­nung zug­stellt werden
  • Für Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz bis 800.000 € gilt die­se Aus­nah­me noch bis 31.12.2027
  • Unter­neh­men müs­sen ab 01.01.2028 Rech­nun­gen ohne Aus­nah­me im ZUGFeRD-For­mat über­mit­teln oder als X‑Rechnung stellen

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